AGB / Deckbedingungen
Deckbedingungen
- Mit der Aufstallung der Stute ,erkennt der Stuteneigentümer ,die
nachstehenden Bedingungen an:
- Zum Zeitpunkt der Bedeckung der Stute muss der Eigentümer für seine
Stute die Eigentumsurkunde , den Deckschein und eine Kopie des
Abstammungsnachweises vorlegen.
- Eine ordnungsgemäße Impfung der Stute nach FN- Richtlinien und des
Nachweises im Pferdepass ist Voraussetzung.
- Vor der Bedeckung ist eine unbedenkliche Tupferprobe der Stute, die
nicht älter als ein Monat ist, nachzuweisen.
- Bekannte sicherheitsrelevante Verhaltensweisen der Stute sind vor der
Einstallung und Bedeckung dem Hengsthalter anzugeben.
- Für auftretende Verletzungen während des Natursprunges durch den
Hengst wird keine Haftung übernommen.
- Die Decktaxe ist nach der ersten Bedeckung der Stute bei Abholung
fällig.
- Zur Abdeckung des Risikos aus Tierhalter- und Tierhüterhaftung ( §§
833,834, BGB) hat der Eigentümer der Stute eine geeignete
Haftpflichtversicherung abzuschließen .